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Schadengutachten
Was kostet ein Schadengutachten?
Das Sachverständigenhonorar richtet sich in vielen Fällen nach der Schadenhöhe und dem damit verbundenen Arbeitsaufwand für die Erstellung des Gutachtens. Für manuelle Kalkulationen, wo keine Herstellervorgaben vorliegen, werden üblicherweise aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwandes Aufschläge auf das Grundhonorar aufgerechnet. Bei einem Schaden von 500 Euro liegt das Honorar bei 135 Euro und bei einem Schaden in Höhe von 14.000 Euro wird ein Honorar von 1.081 Euro fällig.
Nebenkosten
Neben dem Grundhonorar werden im Gutachten individuelle Nebenkosten berechnet. Dazu gehören unter anderem
- Fahrtkosten
- Kosten für die Lichtbilder
- Schreibkosten
- Porto & Telefonkosten
- Kosten für die Restwertermittlung
- Kosten für das Auslesen des Datenspeichers
- Zerlegungsarbeiten
Schuldfrage
Sie tragen keine Schuld am Unfall? Dann muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Gutachtenerstellung übernehmen. Sie können bei einem unverschuldeten Kfz-Unfall Ihren Kfz-Sachverständigen vor Ort selbst auswählen und können den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen ablehnen.
keine Vorkasse
Alle Kosten, die für ein Gutachten bei einem unverschuldeten Unfallschaden entstehen, müssen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden. Um Ihnen keine zusätzliche finanzielle Belastung zu bescheren, rechne ich die Kosten meines Gutachtens direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab.
Kontakt
Zögern Sie nicht, auch bei kleineren Schäden (Bagatellschäden) einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Oftmals ist der vermeintlich kleine Bagatellschaden ein größerer und umfangreicherer Schaden als gedacht. Bei mir sind Sie da genau an der richtigen Adresse. Nehmen Sie mit mir Kontakt auf. Ich berate Sie gerne und stehe an Ihrer Seite.
KONTAKTIEREN SIE UNS
KFZ – Sachverständigenbüro Hösker
BÜROZEITEN
MO – DO | 08:00 – 16:00 Uhr |
FR | 08:00 – 16:00 Uhr |