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Unfall, was ist zu tun?
Ein Unfall ist passiert! Was muss ich tun?
Nach einem unverschuldeten Autounfall muss die Haftpflicht-Versicherung des Unfallgegners die Kosten für einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen übernehmen. Als Geschädigter haben Sie einen Anspruch auf einen Gutachter Ihrer Wahl. Sie müssen sich nicht auf einen Sachverständigen der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung verweisen lassen.
Beweissicherungsfunktion
Das Gutachten eines freien Sachverständigen hat Beweissicherungsfunktion: Es enthält neben der Feststellung der Höhe der Reparaturkosten auch Angaben zu einer eventuell vorliegenden Wertminderung Ihres Fahrzeuges. Sollte der Schaden unterhalb der Bagatellschadengrenze liegen, genügt ein Kostenvoranschlag (mit Fotos).
Kontakt
Nutzen Sie diese Möglichkeit und setzen Sie sich mit mir in Verbindung, der auf mehr als 35 Jahr Tätigkeit als Kfz-Sachverständiger zurückblicken kann. Ich verhelfe Ihnen schnell und kompetent zu Ihrem Recht.
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KFZ – Sachverständigenbüro Hösker
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