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VOLLKASKO– UND TEILKASKOSCHÄDEN
Hier lohnt sich sogar ein Zweitgutachten
Vollkasko? Teilkasko? Da herrschen unter Unfallopfern manchmal Zweifel, wann die Versicherung welche Schäden an Ihrem Fahrzeug bezahlt. Grundsätzlich gilt: Die Vollkasko-Versicherung kommt auch für Schäden auf, wenn der Schädiger nicht bekannt ist oder nicht haftbar gemacht werden kann. Ebenfalls zahlt sie alle Instandsetzungskosten, die durch Sie selbst verursacht worden sind.
Zweitgutachten nach einer Reparatur
Die Teilkasko springt bei unverschuldeten Unfällen ein sowie bei Beschädigungen oder Verlust durch äußere Einflüsse wie Wildschäden, Brand, Unwetter, Diebstahl. Als Unfallopfer haben Sie ein Recht auf ein professionelles Gutachten. Sollte Ihr Fahrzeug bereits ohne Gutachten in einer Partnerwerkstatt repariert worden sein, lohnt es sich für Sie im Zweifelsfall trotzdem, bei uns ein unabhängiges Zweitgutachten zu bestellen. Denn es kommt öfter vor, dass Partner der Versicherungen Schäden an Fahrzeugen zu niedrig einstufen.